Von Redaktion am 4.12.2009
Vodafone – Betriebsprüfung zur Teilwertabschreibung beendet
- Vodafone akzeptiert Entscheidung der Finanzbehörden für das Jahr 2001
- Keine Rückzahlung an Konzern
- Vodafone zahlt jährlich Steuern in dreistelliger Millionenhöhe
Die Finanzbehörden haben die Betriebsprüfung bei der deutschen Vodafone Holding GmbH (VHG) für das Steuerjahr 2001 abgeschlossen. Demnach werden 15 Milliarden Euro Teilwertabschreibung auf die frühere Mannesmann-Beteiligung steuerlich anerkannt. Die VHG hatte eine Teilwertabschreibung über 50 Milliarden Euro geltend gemacht.
Vodafone akzeptiert die Entscheidung der Finanzbehörden, die das Ergebnis einer jahrelangen und sehr gründlichen Steuerprüfung ist. Aus der abschließenden Entscheidung der Finanzbehörden wird Vodafone keine Steuern erstattet bekommen; somit werden die öffentlichen Haushalte nicht mit Rückzahlungen belastet. Vodafone zahlt in Deutschland jährlich Steuern in dreistelliger Millionenhöhe, daran wird sich durch diese Entscheidung in der Zukunft nichts ändern.
Die Entscheidung gibt dem Unternehmen sowie den Finanzbehörden und Kommunen die benötigte Planungssicherheit für die Zukunft.
(Quelle: Vodafone D2 GmbH)
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